ZINK-NICKEL-BESCHICHTUNG
Sowohl Zink als auch Nickel werden häufig einzeln für eine Vielzahl von Veredelungsanwendungen verwendet, aber eine Kombination der beiden Metalle bietet eine weitaus höhere Korrosionsbeständigkeit, als die einzelnen Metalle bieten können.
Ablagerungen dieser Metallbeschichtung sorgen für eine dauerhafte Oberfläche, die dazu beiträgt, die Entstehung von Metallausfransungen zu reduzieren, die zu Schäden am fertigen Stück führen können. Zink-Nickel bietet eine hervorragende Haftung mit glatten, blasenfreien Ablagerungen.
Auch Deckbeschichtungen und Passivierungsbehandlungen können die Langzeitleistung verbessern. Die Zink-Nickel-Beschichtung kann auch als „Opferbeschichtung“ für ein darunter liegendes Substrat dienen – sie korrodiert, bevor das darunter liegende Metall in Mitleidenschaft gezogen wird. Bei der Salzsprühnebelprüfung können mit Zink-Nickel beschichtete Teile der Bildung von Weißrost bis zu 500 Stunden und bei Rotrost bis zu 1.000 Stunden standhalten.
Eine Zink-Nickel-Beschichtung wird auch bei Anwendungen bevorzugt, bei denen das Teil oder die Komponente mit Aluminium in Kontakt kommt. Es trägt dazu bei, Korrosion drastisch zu reduzieren und hält auch den höheren Temperaturen stand, die bei Motoren in der Automobilindustrie auftreten.
Zink-Nickel ist die perfekte Alternative zu herkömmlichem Zink für alle Stahlteile, die für den Außenbereich bestimmt sind. Zink-Nickel bietet den derzeit wirtschaftlichsten Korrosionsschutz.
Vorteile der Zink-Nickel-Beschichtung:
- WEEE-, ROHS- und EVL-konforme dreiwertige Passivierung (Chrome 6 Free)
- Durch die hohe thermische Beständigkeit (bis zu 200 °C) ist es für Hochtemperaturanwendungen im Automobilbereich geeignet
- Bietet hervorragende Korrosionsbeständigkeit – schützt das Grundmetall über 1000 Stunden lang vor Rotrost
- Etwa viermal höhere Härte und damit Verschleißfestigkeit als herkömmliche Verzinkung
- Viele dieser Eigenschaften machen Zink-Nickel zu einer umweltfreundlichen Alternative zur Cadmiumbeschichtung
- Bietet eine hervorragende Haftung für Nachbearbeitungsvorgänge